Ein auffälliger Krebsabstrich kann verständlicherweise Besorgnis auslösen und sollte weiter abgeklärt werden. Im Folgenden haben wir für Sie die wesentlichen PAP-Befunde übersichtlich zusammengefasst.
Bei jeder gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung wird der PAP-Abstrich (Zellabstrich) abgenommen. Die gewonnenen Zellen werden auf einem Objektträger ausgestrichen und von einem gynäkologischen Pathologen untersucht.
Der Befund kann im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung frühzeitig auf Zellveränderungen (auch Dysplasien genannt) hinweisen. Dysplasien verursachen keine Beschwerden und werden daher von den Frauen in der Regel nicht selbst bemerkt. Je nach Schweregrad der Zellveränderung kann diese Krebsvorstufe bei fehlender Behandlung zu einem bösartigen Tumor werden.
Warum der PAP-Abstrich so wichtig ist:
Der PAP-Abstrich zählt zu den wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen, um Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen frühzeitig zu erkennen. Er ermöglicht Zellveränderungen zu erkennen, bevor diese zu Krebs werden und das lange bevor Symptome auftreten oder Beschwerden entstehen.
Erkrankungen am Gebärmutterhals entwickeln sich langsam über mehrere Jahre. Genau hier liegt der große Vorteil der Vorsorgeuntersuchung. Auffälligkeiten können so frühzeitig behandelt werden, bevor sie sich bösartig entwickeln, wodurch die Heilungschancen deutlich erhöht werden.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen:
- Risiken frühzeitig zu erkennen,
- unnötige Komplikationen zu vermeiden,
- und die eigene Gesundheit aktiv im Blick zu behalten.
Einteilung der PAP-Befunde:
Die Befunde der PAP-Untersuchungen werden je nach Grad der Zellveränderung in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- PAP I: Unauffälliger Befund mit gesunden, normalem Zellbild
- PAP II: Leicht veränderter Befund, es liegen geringfügige Veränderungen durch Entzündungen oder Infektionen vor.
- PAP III: Unklarer Befund: Die Zellveränderungen lassen sich nicht eindeutig beurteilen. Eine Kontrolluntersuchung ist notwendig.
- PAP IIID: leicht bis mäßig auffälliger Befund: Es bestehen Zellveränderungen, die meist durch HPV verursacht sind und sich häufig zurückbilden, aber beobachtet werden müssen.
- PAP IV: deutlich auffälliger Befund: Es liegen stärkere Zellveränderungen vor, die als Vorstufe von Krebs gelten und weiter abgeklärt werden müssen.
- PAP V: schwerer Befund / Krebsverdacht: Es bestehen starke Auffälligkeiten mit dringendem Verdacht auf eine Krebserkrankung.
Die PAP-Befunde einfach erklärt:
Um die Einteilung besser zu verstehen, hilft es, die einzelnen Befunde genauer einzuordnen.
PAP I Unauffälliger Befund: Es sind ausschließlich gesunde, normale Zellen vorhanden. Es besteht kein Hinweis auf krankhafte Veränderungen.
PAP II In der Regel unbedenklich – Es liegen geringfügige Zellveränderungen vor, die häufig durch Infektionen (z. B. HPV) verursacht werden und sich oft von selbst zurückbilden. PAP II gilt als unauffällig bis leicht verändert – meist sind keine weiteren Maßnahmen außer der routinemäßigen Kontrolle erforderlich.
PAP III ist ein unklarer Befund. Das bedeutet, dass Zellveränderungen sichtbar sind, die jedoch nicht eindeutig beurteilt werden können. Ursache kann z. B. eine stärkere Entzündung, eine dysplastische Zellveränderung oder auch ein unkontrolliertes Zellwachstum (Neoplasie) sein. In diesem Fall sind weitere infektiologische Untersuchungen und Kontrollen notwendig.
PAP IIID beschreibt eine leichte bis mittelgradige Dysplasie. Es liegen Zellveränderungen vor, die häufig durch HPV verursacht werden. Besonders bei jüngeren Frauen bilden sich diese Veränderungen oft von selbst zurück, müssen jedoch regelmäßig kontrolliert werden.
PAP IV steht für eine schwere Dysplasie. Es bestehen ausgeprägte Zellveränderungen, die als Krebsvorstufe gelten. In der Regel ist eine weiterführende Abklärung und Behandlung notwendig, um eine Entwicklung zu Krebs zu verhindern.
PAP V bedeutet, dass der Verdacht auf ein Karzinom besteht. Es liegen starke Zellveränderungen vor, die auf eine Krebserkrankung hindeuten. In diesem Fall ist eine rasche und umfassende diagnostische Abklärung dringend erforderlich.
Gerade weil diese Zellveränderungen (Dysplasien) in den meisten Fällen symptomlos verlaufen, ist die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung entscheidend, um sie frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln.
Was bedeutet ein auffälliger PAP-Befund?
Ein auffälliger oder unklarer PAP-Befund bedeutet zunächst nicht automatisch Krebs. Vielmehr zeigt der Befund, dass sich Zellen verändert haben, genauer beobachtet oder abgeklärt werden sollten. In vielen Fällen handelt es sich um frühe und gut behandelbare Dysplasien, die bei regelmäßiger Kontrolle gut beherrschbar sind.
Ursachen können vorübergehende Infektionen, hormonelle Schwankungen, mechanische Reizungen oder eine Infektion mit HPV sein. Ein PAP III gilt als unklarer Befund und erfordert weitere Untersuchungen (z. B. erneuter Abstrich oder HPV-Test), um die Ursache zu klären.
Wichtig: Viele dieser Veränderungen sind gutartig oder bilden sich von selbst zurück.
Wie häufig ist ein auffälliger PAP-Befund?
Viele Frauen sind überrascht oder verunsichert, wenn sie erstmals einen auffälligen PAP-Befund erhalten. Dabei sind solche Ergebnisse gar nicht so selten und gehören in der gynäkologischen Vorsorge zum Alltag. Zellveränderungen können in verschiedenen Lebensphasen auftreten, oft vorübergehend sein und sich sogar von selbst zurückbilden. Ein auffälliger Befund ist daher nichts Ungewöhnliches und in den meisten Fällen gut behandelbar oder harmlos.
Was sind Dysplasien?
Dysplasien sind Zellveränderungen am Gebärmutterhals, die als mögliche Vorstufen von Krebs gelten können. Sie entstehen in der Regel langsam über einen längeren Zeitraum und lassen sich bei frühzeitiger Erkennung gut behandeln.
Je nach Ausprägung unterscheidet man zwischen:
- Leichtgradigen Dysplasien
- Mittelgradigen Dysplasien
- Hochgradigen Dysplasien
Dabei gilt: Je höher der Grad der Zellveränderung, desto wichtiger sind eine gezielte Abklärung und falls erforderlich eine gezielte Behandlung.
HPV als häufige Ursache für einen auffälligen PAP-Befund
Eine der häufigsten Ursachen für Zellveränderungen ist das Humane Papillomavirus (HPV). Dieses Virus ist sehr weit verbreitet und wird meist durch Haut- oder Schleimhautkontakt übertragen.
In den meisten Fällen verläuft eine HPV-Infektion unbemerkt und wird vom Immunsystem eigenständig bekämpft. Nur in wenigen Fällen bleibt das Virus länger im Körper bestehen und kann Zellveränderungen verursachen.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind daher wichtig, um solche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig zu behandeln.
Wie geht es nach einem auffälligen Befund weiter?
Das weitere Vorgehen hängt vom jeweiligen PAP-Befund ab. Nicht jeder auffällige Befund erfordert sofort eine Behandlung.
Mögliche nächste Schritte sind:
- Eine Kontrolluntersuchung nach einigen Monaten
- Ein HPV-Test
- Eine weiterführende Untersuchung des Gebärmutterhalses (z. B. Kolposkopie)
- Eine Gewebeprobe zur genaueren Abklärung
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt individuell und wird gemeinsam mit der Patientin besprochen.
Bei auffälligen Befunden kann zudem eine Vorstellung in einer Dysplasie Sprechstunde erfolgen. – einer spezialisierten Sprechstunde zur Abklärung und Behandlung unklarer Befunde im Genitalbereich bzw. nach auffälligen Abstrichen bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen; dies beinhaltet die Bereiche Gebärmutterhals, Scheide und Vulva.
Nicht jede Dysplasie entwickelt sich zu einer bösartigen Erkrankung. Vor allem leichtgradige Veränderungen bilden sich häufig von selbst zurück. Bei hochgradigen Veränderungen sollte eine Therapie erfolgen und diese werden in der Regel im Rahmen eines kleinen Eingriffes entfernt. Die jeweilige Therapie orientiert sich an Begleitfaktoren und Zusatzbefunden und wird individuell besprochen.
Muss jede Dysplasie behandelt werden?
Viele Frauen sind verunsichert, wenn sie den Begriff “Krebsvorstufe” hören. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jede Dysplasie automatisch behandelt werden muss.
Leichte Veränderungen werden häufig zunächst beobachtet, da sie sich oft von selbst zurückbilden. Regelmäßige Kontrollen sind hier entscheidend.
Bei höhergradigen Veränderungen ist eine Behandlung sinnvoll, um das Risiko einer bösartigen Entwicklung zu minimieren. Diese Eingriffe sind in der Regel klein und gut veträglich.
Wie kann man vorbeugen?
Auch wenn sich nicht alle Zellveränderungen verhindern lassen, gibt es Möglichkeiten, das Risiko zu reduzieren:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
- HPV-Impfung
- Verzicht auf Rauchen
- Ein gesunder Lebensstil
Besonders die Kombination aus Vorsorge und Impfung bietet einen wirksamen Schutz.
Warum regelmäßige Vorsorge entscheidend ist
Der PAP-Abstrich ist eine der erfolgreichsten Methoden zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Durch regelmäßige Untersuchungen können Zellveränderungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor sie sich weiterentwickeln.
Das bedeutet:
Früherkennung kann Leben retten.
Bei SANTÉ FEMME werden Sie von erfahrenen Fachärztinnen begleitet. Unsere Spezialistinnen für gynäkologische Onkologie, Dr. Stefanie Aust und Dr. Valentina Glück, bieten neben Vorsorgeuntersuchungen auch Dysplasiesprechstunden an und unterstützen Sie bei der Abklärung und individuellen Betreuung bei auffälligen Befunden.
Ihre Vorsorgeuntersuchung oder Dysplasiesprechstunde können Sie bei SANTÉ FEMME unter +43 1 394 17 17 oder über die Online-Terminvereinbarung buchen.


Informiert statt verunsichert
Ein auffälliger PAP-Befund ist in den meisten Fällen kein Notfall, sondern ein wichtiger Hinweis.
Er gibt die Chance:
- Veränderungen früh zu erkennen
- Gezielt zu kontrollieren
- Und rechtzeitig zu behandeln
Je besser Sie informiert sind, desto sicherer fühlen Sie sich im Umgang mit Ihrer Gesundheit.
Und genau dabei möchten wir Sie unterstützen.









