Eine Fehlgeburt ist eine Reaktion des Körpers auf eine Schwangerschaft, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht weiter bestehen kann.
Zu Totgeburten kommt es in der Regel durch diverse Gesundheitszustände der Mutter oder des Kindes.
Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mehr zu den Auslösern von Fehlgeburten und Totgeburten, was nach so einem Erlebnis passiert und an wen Sie sich in dieser schweren Zeit wenden können.
Fehlgeburt Symptome
Die Symptome einer Totgeburt unterscheiden sich von Frau zu Frau. Ist der Fötus gestorben, setzen dabei häufig Wehen ein. Häufige weitere Symptome einer Fehlgeburt sind:
- keine Bewegung / Stöße des Fötus
- Krämpfe
- Blutungen
Sollten Sie Symptome einer Totgeburt haben, kontaktieren Sie Ihren Arzt oder vereinbaren einen schnellen Termin in unserer Gynäkologie. Unsere spezialisierten Frauenärzte in Wien stehen Ihnen zur Seite.
Fehlgeburt Ursachen & Auslöser
Ungefähr 50% aller Schwangerschaftsverluste in den ersten 12 Wochen entstehen durch eine Chromosomen-Störung. Die restliche Hälfte lassen sich auf verschiedene Faktoren aufteilen, die meistens nicht beeinflussbar sind. Die Ursachen dafür werden mehrheitlich nie herausgefunden, auch nach medizinischen Untersuchungen.
Fehlgeburt Frühschwangerschaft
Üblicherweise wird bei einer Fehlgeburt die innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen stattfindet eine Curettage (Ausschabung) durchgeführt. Auch das Abwarten auf einen Spontanabgang, auch kleine Geburt genannt, ist eine Möglichkeit. Sofern es keine medizinischen Gründe gibt eine sofortige Curettage durchzuführen, können Sie sich Zeit nehmen um eine Entscheidung zu treffen.
Als Erinnerung kann ein Ultraschallbild ausgedruckt werden, um es in eine Erinnerungskarte einzukleben. Auf diese können Sie den gewählten Namen schreiben und die Karte als Andenken aufbewahren. Die Möglichkeit das Kind nach einer Curettage zu sehen, ist leider nicht möglich.
Kinderwunsch nach Fehlgeburt
Der größte Traum vieler Frauen ist es nach einer Fehlgeburt wieder schwanger zu werden. Generell lässt sich sagen, dass das Risiko für einen erneuten Abort nach einer Fehlgeburt etwas höher ist. Allerdings besteht eine 85-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass eine weitere Schwangerschaft komplett problemlos verlaufen kann.
Nach zwei vorangegangenen Aborten liegt das Risko eines erneuten verfrühten Schwangerschaftsende zwischen 19 und 35 Prozent. Bei einer weiteren Fehlgeburt steigt die Wahrscheinlichkeit auf 25 bis 46 Prozent.
Schwanger nach Fehlgeburt
Bevor Sie eine erneute Schwangerschaft planen, ist es empfehlenswert vorab diverse Untersuchungen durchführen zu lassen.
- Erbgut untersuchen lassen:
Im Zellkern jeder Körperzelle tragen Chromosomen das Erbgut eines Menschen, die an das Kind weitergegeben werden. Kommt es zu gewissen Abweichungen im Erbgut, steigert sich das Risiko für eine Fehlgeburt. Um das ausschließen zu können werden die väterlichen und die mütterlichen Erbanlagen von Humangenetikern untersucht. Insbesondere wenn es bereits zu mehreren Aborten gekommen ist, sollte eine Chromosomenanalyse durchgeführt werden.
- Hormonhaushalt prüfen lassen:
Sind die Hormone im Körper einer Frau nicht im Gleichgewicht oder fehlen sogar, steigt das Risiko für einen Abort. Insbesondere die Hormone der Schilddrüse und des Zuckerstoffwechsels spielen dabei eine große Rolle. Liegen Erkrankungen wie eine Schilddrüsenüberfunktion oder Diabetes mellitus vor, müssen diese unbedingt fachärztlich behandelt werden, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen.
- Infektionen ausschließen lassen:
Infektionen durch Viren, Bakterien oder Pilze müssen ausgeschlossen werden können, um die Wahrscheinlichkeit für eine unauffällige Schwangerschaft zu erhöhen.
- Fehlbildungen ausschließen lassen:
Anomalien an der Gebärmutter können ebenfalls ein Risiko für eine Fehlgeburt darstellen. Diese lassen sich in der Regel gut operativ beheben.
- Antikörper bestimmen lassen:
Grundsätzlich sind Antikörper extrem wichtig für den Erhalt unserer Gesundheit, in manchen Fällen können sie allerdings den Embryo als unerwünschten Eindringling wahrnehmen und somit eine Fehlgeburt auslösen.
Fehlgeburt verarbeiten
Die meisten Frauen, die eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt erlitten haben, möchten möglichst rasch das Krankenhaus wieder verlassen und nachhause gehen.
Für eine gute Nachbetreuung ist es essentiell, dass Sie Ihre Hebamme zuhause betreut, ihnen zuhört und den Wochenbettverlauf kontrolliert.
Einen Teil des dafür zu bezahlenden Betrags erhalten Sie bei einer Wahlhebamme von der Sozialversicherung zurück.
Wochenbett nach Fehlgeburt
Wenn ein Kind tot geboren wird oder es während der Geburt verstirbt und 500 Gramm oder mehr liegt, spricht man von einer Totgeburt. In diesem Fall dürfen österreichische Arbeitnehmerinnen acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten und fallen in den Mutterschutz.
Wenn es sich um eine Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt oder auch eine Entbindung mit Kaiserschnitt handelt, wird der Mutterschatz um weitere vier Wochen erhöht.
Tritt die Geburt unerwartet früh auf und der Mutterschutz vor der Geburt wird somit verkürzt, verlängert sich dieser im Ausmaß der Verkürzung nach der Geburt, jedoch werden maximal 16 Wochen gewährt.
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind tot geboren wird und das Geburtsgewicht von 500 Gramm unterschreitet. In diesem Fall besteht leider aktuell kein Anspruch auf Mutterschutz. Hebammenbeistand wird seit dem 1. September 2024 bei einer Fehlgeburt nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche gewährt. Wenn die erlittene Fehlgeburt gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht hat, besteht die Möglichkeit eines Krankenstandes.
Während des Mutterschutzes besteht der Anspruch auf Wochengeld, bei Fehlgeburten bleibt die Entgeltfortzahlung oder ggf. Krankengeld während des Krankenstands aufrecht.
Totgeburt
Eine Totgeburt kann unterschiedliche Auslöser haben, die von dem Gesundheitszustand der Mutter oder des Kindes ausgehen.
Gesundheitszustand der Mutter als Risiko durch:
- Schlecht eingestellte Schilddrüsenerkrankungen
- Präeklampsie oder Eklampsie
- Blutgerinnungsstörungen
- Verletzungen
- Starkes Übergewicht
- Schlecht eingestellter Diabetes
- Drogenmissbrauch
- Alkoholmissbrauch
- Rauchen
Zustand der Plazenta als Risiko druch:
- Vorzeitige Plazentaablösung
- Nabelschnurvorfall
- Knoten in der Nabelschnur
- Eintritt des Blutes vom Fötus in den Blutkreislauf der Mutter
- Vasa praevia
- Störungen die die Blutzufuhr zum Fötus reduzieren
- Infektionen der Membranen, die den Fötus umgeben
Gesundheitszustand des Kindes als Risiko durch:
- Chromosomen- oder Genanomalie
- Zu wenige rote Blutkörperchen
- Ein Geburtsfehler
- Mehrlingsschwangerschaft
- Eine Infektion
Medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch
Im Zuge pränataler Diagnostik-Verfahren, wie die Amniozentese, die Chorionzottenbiopsie und Ultraschalluntersuchungen können schwerwiegende Anomalien bereits vor der Geburt festgestellt werden.
In diesem Fall steht Ihnen die Entscheidung frei, ob Sie Ihr Kind zur Welt bringen wollen oder ob Sie die Schwangerschaft abbrechen möchten. Diese schwierige Entscheidung sollten Sie nicht alleine treffen müssen, nehmen Sie Hilfe an und lassen Sie sich von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme intensiv beraten. Keinen Falls sollten Sie sich gleich nach der Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Nehmen Sie persönlichen Beistand in Anspruch und planen Sie vorab wie eine persönliche Begrüßung oder Verabschiedung für Sie ablaufen sollte.
Vorhersehbarer Tod nach der Geburt
Wurde bei der Pränatal-Diagnostik prognostiziert, dass Ihr Kind nur kurze Zeit leben wird, nehmen Sie sich ausreichend Zeit um die verbleibenden Momente zu zelebrieren und bleibende Erinnerungen zu schaffen.
Selbstverständlich wird es möglich sein Ihr Kind zu berühren, zu streicheln, anzuschauen und zu halten. Das Sterben und Verabschieden Ihres Kindes kann, wenngleich es auch unfassbar traurig ist, ein heilsamer Abschluss sein.
Falls Sie während der Geburt bewusstseinstrübende Medikamente verabreicht bekommen haben sollten, besteht auch die Möglichkeit Ihr Kind am Folgetag noch einmal zu sehen und zu verabschieden.
Bestattung eines Kindes
Häufig wird die Zeremonie der Beerdigung als Bestätigung der Realität des Todes wahrgenommen. Durch das Grab entsteht ein Ort an dem Betroffenen ihre Trauer ausleben können. Wird das Kind nicht von den Elternteilen beerdigt, ist es die Aufgabe des Krankenhauses dem nachzukommen. Auch ohne Beerdigung besteht das Recht zu erfahren wohin Ihr Kind gekommen ist. In manchen Fällen haben Krankenhäuser Sammelgräber, in denen die verstorbenen Kinder bestattet werden.
Wird Ihr Kind in einem Sammelgrab bestattet, kann es vorkommen, dass keine Möglichkeit an der Teilnahme der Bestattung gibt oder sich gestalterisch einzubringen. Blumen, Kerzen und weitere Grabdekorationen können aber jedenfalls bei der Grabstätte abgestellt werden. In diesem Fall können Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung wenden.
Es besteht immer die Möglichkeit Ihr Kind in Ihrem Familiengrab oder in einem Kindergrab zu bestatten. Sehr kleine Kinder können in einer Überurne oder einer Schatulle gelegt werden, diese erhalten Sie ein jedem Bestattungsinstitut.
Namensrecht verstorbener Kinder
Jedes Kind, das lebend zur Welt kommt, erhält einen offiziellen Vor- und Nachnamen. Diese werden in der Geburtsurkunde eingetragen. Im Falle einer Totgeburt wird ein offizieller Vorname in die Urkunde für die Totgeburt eingetragen.
Bei Fehlgeburten gibt es seit 2017 die Möglichkeit eine Urkunde mit beim Standesamt mit Namensangabe ausfüllen zu lassen. Diese kann auch im Nachhinein ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt werden.
Die Vergabe eines Namens kann im Prozess des Abschieds heilsam sein und erleichtert Gespräche und Erinnerungen zu dem Ereignis.
Jedes Jahr finden in den verschiedenen Pfarrgemeinden einmal oder mehrmals Gedenk- bzw. Beerdigungsfeiern für still geborene Kinder statt. In Wien nehmen die folgenden Pfarrgemeinden teil:
1090 (AKH – Ort der Erinnerung), 1110 (Zentralfriedhof – Babygrabfeld), 1130 (Krankenhaus St. Josef), 1140 (Pfarre Penzing) und 1220 (Pfarre St. Georg).
Betreuung bei Fehlgeburt oder Totgeburt Wien
Unser Wahlärzt*innen und Wahlhebammen stehen Ihnen gerne bei Fragen in dieser schweren Zeit zur Verfügung. Buchen Sie Ihren Termin einfach bequem online über unseren Terminkalender oder rufen Sie uns während unserer Öffnungszeiten unter +43 1 946 17 17 an.