Wahlarzttarif erklärt

Kostenübernahme bei Wahlärzten ist heute das häufigere Motiv für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Fast jeder dritte Österreicher ist privat versichert. Wenn Sie einen Arzt Ihres Vertrauens selbst aussuchen und die Kosten für die Untersuchung rückerstatten möchten, empfehlen wir Ihnen, eine Privatversicherung mit dem Wahlarzttarif abzuschließen. In diesem Beitrag erzählen wir, welche Vorteile dieser Tarif hat und wie Sie Ihre Kosten möglichst schnell ersetzt bekommen.

Wahlärzte arbeiten im Gegensatz zu den Kassenärzten ohne Verträge mit jeglichen Krankenkassen und definieren ihre Honorare selbst. Ihre PatientInnen sollen daher die Rechnungen direkt vor Ort selbst bezahlen. Die privatversicherten PatientInnen erhalten jedoch von ihrem Versicherungsanbieter ein gewisses Budget pro Jahr und können dies zur Nutzung von Wahlärzten frei aufwenden.

Vorteile des Wahlarzttarifes

Die privat Krankenversicherten können davon profitieren, dass sie sich für einen Arzt ihres Vertrauens entscheiden können und nur kurz auf den gewünschten Termin warten. Die Wahlärzte haben in der Regel flexible Ordinationszeiten und können daher mehr Zeit für ihre PatientInnen nehmen. Folgende zusätzliche Kosten werden ebenfalls übernommen:

  • Ambulante Operationen und besondere Untersuchungen (Labortests, MRT etc.)
  • Heilbehelfe (Kontaktlinsen, Brillen etc.)
  • Medikamente
  • Besondere Heilbehandlungen (Physiotherapie, Heilmassagen etc.)
  • Psychologische und Psychotherapeutische Behandlung

Wie bekommen Sie Ihre Kosten ersetzt?

Mit der Honorarnote, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz ansuchen. Zu diesem Zweck erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Formular, in dem Sie Ihre Kontonummer einsetzen müssen. Die Privatkrankenkasse refundiert dem Patienten beim Besuch eines Wahlarztes in der Regel 80% des Betrages. Der Prozentanteil kann je nach Untersuchung und Krankenkasse variieren. Um die Kosten ersetzt zu bekommen, sollten Sie:

Die Vollständigkeit Ihrer Daten überprüfen
Die Arztrechnungen müssen folgende Daten beinhalten:

  • Ihr Vor- und Nachname
  • Sozialversicherungsnummer
  • Ärztliche Diagnose
  • Genaue Angabe der ärztlichen Leistungen
  • Datum der durchgeführten Behandlung

Rechnungen an den Versicherungsanbieter senden

Das Einreichen der Rechnungen erfolgt in drei einfachen Schritten:

  • Rechnungen für Arzthonorar scannen, kopieren oder fotografieren
  • Die Bilder der Rechnungen auf der Webseite der Sozialversicherung hochladen oder Originalrechnungen mit der Bitte um Kostenersatz an die Sozialversicherung senden
  • Die Antwort der Sozialversicherung über den Kostenersatz gemeinsam mit der Rechnungskopie per Post, E-Mail oder App an den Versicherungsanbieter schicken

Wenn Sie weitere Fragen zum Wahlarzttarif haben, steht Ihnen Marcel Schaufler, der von SANTÉ FEMME empfohlene Versicherungsberater, gerne unter +43 676 38 44 991 oder unter office@marcelschaufler.at zur Verfügung.