Abtreibung Wien – Schwangerschaftsabbruch

Für unsere Frauenärzte und Klinik ist auch das Thema „Abtreibung/ Schwangerschaftsabbruch“ von großer Bedeutung, da wir Frauen auf diesem komplexen Themengebiet ganzheitlich aufklären und unterstützen möchten. Mit großer Fachexpertise in der Frauenmedizin und auch dem zwischenmenschlichen Verständnis widmen wir uns unseren Patientinnen vollumfänglich. Für eine Beratung rund um eine ungewollte Schwangerschaft stehen Ihnen unsere ÄrzteInnen jederzeit zur Seite. In unserem Online-Kalender können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

 

Die Thematik „Abtreibung“ ist nicht nur für die Rechte der Frau ein relevantes Thema, sondern ebenso für gesundheitliche als auch psychische Spätfolgen.

 

Welche Möglichkeiten einer Abtreibung in Wien bestehen?

Möchten Sie eine Abtreibung in Wien vornehmen, so stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Schwangerschaftswoche zu. Ein Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ/instrumentell erfolgen. Missglückt die Verhütung zwischen Mann und Frau, gibt es zunächst die Möglichkeit der „Pille danach“ und „Spirale danach“. Diese können bis zu 5 Tage nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen werden. Liegt erst Wochen nach dem Verkehr ein ungewollter positiver Schwangerschaftstest vor, sollte ein Frauenarzt bzw. eine Frauenärztin aufgesucht werden.

 

Operative Abtreibung

Die operative Abtreibung bis zu der 14. Woche kann erfolgen, wenn nach einer Untersuchung die Schwangerschaft zunächst festgestellt wird und eine genaue Schwangerschaftswoche ermittelt wurde. Eine operative Abtreibung ist ein kleiner sowie sicherer Eingriff, welcher mit einer Kurznarkose in ungefähr 10-15 Minuten durchgeführt wird.

 

Medikamentöse Abtreibung / Abtreibungspille

Die medikamentöse Abtreibung kann bis zur 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und erfolgt mit der Gabe zweier spezieller Medikamente, welche sie in unserer Klinik für Schwangerschaftsabbrüche erhalten. Es ist wichtig, dass Sie eine Nachkontrolle bei beiden Möglichkeiten der Abtreibung vornehmen.

 

Ablauf einer Abtreibung in Wien bei unserer Klinik

Ein instrumenteller Schwangerschaftsabbruch, auch chirurgischer Schwangerschaftsabbruch / Uterusaspiration / Aspirationsabtreibung / Absaugung / Dilatationen und Vakuumaspiration genannt, erfolgt durch eine Entfernung des Schwangerschaftsgewebes aus der Gebärmutter. Es kommt zu keinen Schnitten, Einschnitten oder Vernähungen. Die jeweiligen Abtreibungsmethoden erfolgen jeweils durch eine Absaugung mit unterschiedlichen weiteren nötigen medizinischen Maßnahmen. Dieser operative Eingriff wird ambulant durchgeführt, mit einer örtlichen Betäubung bzw. einem Dämmerungsschlaf. Die Frauenärztin führt dabei ein Röhrchen in die Gebärmutterhöhle ein, damit der Embryo mit der Gebärmutterschleimhaut eingesaugt werden kann. Es ist wichtig, dass hierbei präzise vorgegangen wird und kein Restgewebe in der Gebärmutter verbleibt. Andernfalls kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kommen. Deswegen sollte der Schwangerschaftsabbruch durch einen Spezialisten vorgenommen werden.

Bei dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erfolgt die Abtreibung durch die Anwendung zweier Medikamente. In der Regel kann diese Abbruchsmöglichkeit bis zur maximal 9 Woche durchgeführt werden. Dies variiert jedoch nach Schwangerschaftszustand. Unsere Frauenärztin wird Sie individuell anhand Ihrer Historie umfassend beraten.

 

Kosten: Abtreibung Wien

Die Kosten einer Abtreibung in Wien unserer Frauenklinik, hängt vom ausgewählten Verfahren ab. Die genauen Preise werden Ihnen unsere Spezialisten bei der Erstuntersuchung nennen können. Es ist uns wichtig, Ihnen die beste medizinische Behandlung bieten zu können.

 

Abgrenzungen und Arten eines Schwangerschaftsabbruchs

Nachdem wir Sie bereits über die Möglichkeiten einer Abtreibung informiert haben, ist es zudem wichtig über die unterschiedlichen Schwangerschaftsausgänge zu sprechen.

 

  1. Induzierter Abort: Dies betrifft einen Schwangerschaftsabbruch, wenn wir von der gängigen „Abtreibung“ sprechen. Hierbei handelt es sich um eine absichtliche Beendigung der Schwangerschaft durch einen Facharzt/eine Fachärztin. Diese Abtreibung kann operativ oder medikamentös erfolgen. Dieses Verfahren wird häufig auch als „therapeutischer Schwangerschaftsabbruch“ oder „Wahlabtreibung“ bezeichnet.
  2. Fehlgeburt (Spontanabort): Endet die Schwangerschaft aus unterschiedlichsten Gründen von selbst und löst sich der Embryo von der Gebärmutter, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. Dies ist ein natürlicher Schwangerschaftsabbruch, der in der Regel vor der 20. Schwangerschaftswoche geschieht.
  3. Eileiterschwangerschaft: Hierbei handelt es sich um eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter, in den sogenannten Eileitern. Eine Eileiterschwangerschaft kann für schwangere Frauen lebensbedrohlich sein.

 

Es ist äußerst wichtig diese Abgrenzungen eines Schwangerschaftsabbruchs näher zu betrachten, da Abtreibungsverbote schwangere Frauen in der Versorgung von z.B. Fehlgeburten oder einer Eileiterschwangerschaft gefährden.

 

 

Allgemeine Informationen:

Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?

Ein Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung – Abruptio graviditatis, ist eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft. In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche trotz der medizinischen Relevanz für Frauen ein umstrittenes Thema. So hat eine Abtreibung nicht nur entscheidende Auswirkungen auf die Gesundheit von Frauen, sondern ebenso auf ihre Psyche und Rechte.

Die Legalisierung ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung reproduktiver Frauenrechte und ihr Recht, eigenständig über ihren Körper sowie die Fortpflanzung zu entscheiden. Ungeplante Schwangerschaften können erhebliche Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Frau haben. Die Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruchs erlaubt ihnen die Kontrolle über eigene Lebensentscheidungen auszuüben.

 

Ist eine Abtreibung in Österreich legal?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate nach Schwangerschaftsbeginn nach § 97 Abs. 1StGB (Fristenlösung) legal. Voraussetzung hierfür ist eine Beratung durch einen fachkundigen Arzt / einer Ärztin. Hierbei müssen schwangere Frauen sich nicht erklären bzw. eine Begründung abgeben.

Für Schwangerschaftsabbrüche zwischen dem 14. -18. Lebensjahr ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nicht grundsätzlich erforderlich. Liegt eine geistige Beeinträchtigung oder der Wunsch einer Abtreibung vor dem 14. Lebensjahr vor, so ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

 

Ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12 Woche möglich?

In manchen Fällen ist eine Abtreibung auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat möglich, z.B.:

  • bei Vorliegen einer Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit
  • einer Lebensgefahr für die Schwangere
  • einer voraussichtlich schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes
  • bei Frauen, die das 14 Lebensjahr zum Zeitpunkt der Schwangerschaft noch nicht vollendet haben

Grundsätzlich sind Ärzte und Ärztinnen nicht verpflichtet einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. In unserer Frauenklinik können Sie jederzeit eine Abtreibungs-Beratung buchen.

 

Beratung Schwangerschaftsabbruch

Neben unseren Frauenärzten für Schwangerschaftsabbrüche in Wien können Sie eine Beratung zur Abtreibung bei Frauenberatungsstellen und Vereinen vornehmen. Unsere Ärzte bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung in Deutsch, Englisch und in weiteren Sprachen an. Rufen Sie gerne in unserer Ordination an oder vereinbaren Ihren Termin Frauenarzt Termin Online.