Auffälliger Krebsabstrich

Bei jeder gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung wird der PAP-Abstrich (Zellabstrich) abgenommen. Die gewonnenen Zellen werden auf einem Objektträger ausgestrichen und von einem Gynäko-Pathologen untersucht.

Der Befund kann rechtzeitig auf Zellveränderungen (auch Krebsvorstufen oder Dysplasien genannt) hinweisen. Dysplasien verursachen keine Beschwerden und werden daher von den Frauen in der Regel nicht selbst bemerkt. Je nach Schweregrad der Veränderung können diese jedoch bei fehlender Behandlung zu einem bösartigen Tumor werden.

Hier ist einen Überblick über die möglichen PAP-Befunde:

  • PAP I: Normalbefund
  • PAP II: Entzündliche/Degenerative Veränderungen (noch normal)
  • PAP III: Stark entzündliche oder dysplastische Veränderungen | unklarer Befund | Neoplasie (d.h. Krebsvorstufe) nicht auszuschließen
  • PAP IIID: Leichte bis mittelgradige Dysplasie
  • PAP IV: Schwere Dysplasie
  • PAP V: Verdacht auf invasives Karzinom (Krebs)

Falls der PAP-Befund auffällig ist, erfolgt eine Dysplasiesprechstunde – eine Spezialsprechstunde für Frauen zur Abklärung und Behandlung unklarer Befunde im Genitalbereich bzw. nach auffälligen Abstrichen bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen; dies beinhaltet die Bereiche Gebärmutterhals, Scheide und Vulva.

Nicht jede Dysplasie wird zu einer bösartigen Erkrankung. Vor allem leichtgradige Veränderungen bilden sich zu einem hohen Prozentsatz spontan zurück. Bei hochgradigen Veränderungen sollte eine Therapie erfolgen und diese werden in der Regel im Rahmen eines kleinen Eingriffes entfernt. Die jeweilige Therapie orientiert sich an Begleitfaktoren und Zusatzbefunden und wird individuell besprochen.

Ihre Vorsorgeuntersuchung oder Dysplasiesprechstunde können Sie noch heute bei SANTÉ FEMME unter +43 1 394 17 17 oder über die Online-Terminvereinbarung buchen.